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AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen,
Stand März 2025


§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen Firma Forstbetrieb
Hochbein OHG, im folgenden *Verkäufer* genannt, und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag
über die Lieferung von Brennholz-Kaminholz-Industrierestholz Produkten und anderen Waren.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit
den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der
Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der
Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten
des Verkäufers gehören, bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise des Verkäufers gelten inkl. Mehrwertsteuer und Verpackungskosten, welche im
angegeben Preis enthalten sind. Für innergemeinschaftliche Lieferungen wird die jeweils
anfallende deutsche Umsatzsteuer berechnet, wenn erforderliche Angaben, zum Beispiel die
USt-ID-Nr. fehlen oder unrichtig sind.
2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Kaufpreis ohne
Abzug innerhalb einer Woche vor Lieferung per Vorkasse, oder PayPal zu bezahlen.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Zeitpunkt
des Verzugs an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig freistellt oder vom
Verkäufer anerkannt wurden und unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist
der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
5. Bei Auftragsrücknahme durch den Käufer, sind von ihm an den Verkäufer
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5% des Kaufpreises zzgl. 19% MwSt. zu bezahlen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich – schriftlich, vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder
aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist, die
mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Falle der
kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzuges beginnt, zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden
Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Verkäufer
in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den
Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,
wenn der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder
Erfüllungshilfen zuzurechnen. Beruht Lieferverzug nicht auf einer vom Verkäufer zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des
Verkäufers auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut
und vertrauen darf, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall
ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vom Verkäufer zu vertretenden
vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 5 Lieferbedingungen
1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass einen ausreichend Große und LKW zugängliche
Abladestelle zur Verfügung steht. Sollte aus Platzgründen oder Beschaffenheit der
Abladestelle nicht abgeladen werden können, so berechnet der Verkäufer die Kosten der Anund
Abfahrt (Zeitfaktor Ladestelle – Entladestelle und zurück) sowie der Be- und Endladung
mit jeweils 92,50 € pro Stunde inkl. MwSt Die Abrechnung erfolgt ½ Std. Takt und wird
dementsprechend aufgerundet.
2. Jede Lieferung beinhaltet eine Abladestelle, jede weitere Abladestelle wird mit 45,00 € inkl.
MwSt. zusätzlich berechnet. Diese kann auch Nachberechnet werden, wenn es dem
Verkäufer beim Verkaufsgespräch nicht angegeben wurde.
3. Dem Verkäufer seine Erfüllungshilfen (Spediteure, Transporte, Fahrer) sind dazu angehalten,
nur auf befestigte Untergründe zu fahren und abzuladen. Es wird ausdrücklich jede Haftung
für Schäden, die auf Anweisung des Käufers hin auftreten, ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Bei der vom Verkäufer gelieferten Ware handelt es sich um ein Naturprodukt, das natürlichen
Veränderungen unterliegt und verderblich ist. Der Käufer hat daher die gelieferte Menge und
Beschaffenheit unverzüglich, sofort zu überprüfen und Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen
(Privatkauf), 3 Tagen Vollkaufleute, schriftlich (per Mail oder Brief) anzuzeigen. Der Verkäufer
schließt jede Gewährleistung / Haftung aus, wenn Änderungen an der gelieferten Ware,
dessen Zustand, Eigenschaften oder Beschaffenheit durch den Käufer oder Dritte
vorgenommen wurden. Ebenfalls wird für Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung keine Gewährleistung / Haftung übernommen. Waren, die durch unsachgemäße
Behandlung oder Lagerung verdorben (Schimmel, Pilze) sind werden nicht zurückgenommen
und sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Produkte, die als SRM* gekauft, aber als RM
angeliefert werden unterliegen dem Umrechnungsfaktor von 1 RM ergibt 1,4 SRM
(*Schüttraummeter).
2. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers
vom Vertrag zurück zutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, das der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat den Verkäufer eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährleisten.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels der
Lieferung neuer Ware oder durch Gutschrift (Rückerstattung) eines angemessenen
Teilbetrages erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises
oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit
dem zweiten vergeblichen Versuch als fehgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder
den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen Mangels kann der
Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des
Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Der Verkäufer haftet unabhängig von den folgenden Haftungsbeschränkungen nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichterfüllung von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder
seiner Erfüllungshilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile
derselben eine Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er
auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf den Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet
der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von
der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Hiervon unberührt bleibt
die Haftung des Verkäufers gemäß Abs. 4 Ziffer 3-5 dieser Allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums
unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat den Verkäufer alle Schäden zu
ersetzen, die durcheinen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Käufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer
nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück treten und die
Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Rücknahme der
Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden und schon
angefallenen Transportkosten (Hin Transport) sowie die Rückverladungskosten, trägt der
Käufer. Dabei wird eine Stundenpauschale von 92,50 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. In
der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der
Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist
auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
§ 8 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
1. Sollten einzelne Zahlteile dieser Bedingungen rechtsunwirksam ein oder werden, so bleiben
die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist
ausgeschlossen.



Forstbetrieb Hochbein OHG

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Forstbetrieb Hochbein OHG

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